Windeln & Co. bei Inkontinenz

Inkontinenzartikel helfen Personen mit Harn- und/oder Stuhlinkontinenz. Sie sind nicht in der Lage, den Harn und/oder Stuhlabgang selbstständig zu kontrollieren. Die AOK übernimmt die Kosten für aufsaugende Inkontinenzhilfen, wie zum Beispiel Windeln, unter bestimmten Voraussetzungen.
Eine ältere Patientin spricht mit ihrem Arzt. Bei Blasenschwäche gibt es verschiedene Inkontinenzartikel zur Unterstützung. © AOK

Inhalte im Überblick

    Voraussetzungen für die Kostenübernahme

    Inkontinenz kann die Lebensqualität erheblich einschränken. Die AOK übernimmt die Kosten für Inkontinenzhilfen, wenn eine Inkontinenz ärztlich attestiert ist, weil mindestens eine mittlere Urin- und/oder Stuhlinkontinenz vorliegt und die Verwendung von Inkontinenzhilfen

    • medizinisch notwendig und
    • im Einzelfall erforderlich ist und

    den Versicherten in die Lage versetzt, die Grundbedürfnisse des täglichen Lebens zu befriedigen. Ursache für eine Inkontinenz können Fehlbildungen, verschiedene Krankheits- oder Verletzungsfolgen sein. Eine Inkontinenz sollten die Patienten grundsätzlich von einem Facharzt behandeln lassen. Bei Frauen von einem Gynäkologen, bei Männern von einem Urologen.

    So erhalten Sie Inkontinenzartikel

    Zu den aufsaugenden Inkontinenzartikeln zählen unter anderem Windeln für Erwachsene, Inkontinenzvorlagen, Fixierhosen und Windelhosen. Der behandelnde Arzt verordnet die Versorgung mit aufsaugenden Inkontinenzartikeln auf einem Rezept. Das Rezept reichen Sie in der Apotheke, im Sanitätshaus oder bei einem anderen Vertragspartner Ihrer AOK ein. Bei Fragen zur Auswahl eines Vertragspartners wenden Sie sich an Ihre AOK.

    Darüber hinaus haben Sie Anspruch auf Dienst- und Serviceleistungen, die wir für Sie vertraglich vereinbart haben, insbesondere:

    • Die Inkontinenzhilfe muss an die konkrete Versorgungssituation des Versicherten angepasst sein.
    • Medizinisch erforderliche Inkontinenzhilfen sind grundsätzlich mehrkostenfrei abzugeben oder zu liefern. Bei einer Bestellung über das notwendige Maß hinaus tragen Sie die entsprechenden Mehrkosten selbst.
    • Leistungserbringer für Inkontinenzartikel haben AOK-Versicherte sowie deren Betreuungspersonen in den Gebrauch von Inkontinenzhilfen einzuweisen und umfassend zu beraten. Auch wird die erforderliche Nachbetreuung sichergestellt.
    • Die Lieferung von Inkontinenzhilfen erfolgt für AOK-Versicherte
      • frei Haus
      • auf Wunsch in neutraler Verpackung und
      • in ausreichender Menge, angepasst an den individuellen, medizinisch notwendigen Bedarf

    Unter welchen Voraussetzungen zahlt die AOK Niedersachsen Inkontinenzartikel?

    Inkontinenzartikel gehören zu den Verbrauchshilfsmitteln. Für Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, beträgt die Zuzahlung 10 Prozent der Leistung, maximal 10 Euro für den Monatsbedarf.

    Weitere Zuschüsse der AOK Niedersachsen

    Die AOK Niedersachsen übernimmt die Kosten für saugende Inkontinenzhilfen, wenn sie medizinisch notwendig sind und vom Arzt verordnet wurden. Aus der Verordnung muss die Diagnose Harn- und/oder Stuhlinkontinenz hervorgehen. Eine Inkontinenzversorgung auf Kosten der Krankenkasse ist frühestens ab Vollendung des dritten Lebensjahres möglich. 

    Die ärztliche Verordnung hat jeweils eine Gültigkeit von: 

    • zwölf Monaten im häuslichen Bereich
    • sechs Monaten in stationären Pflegeeinrichtungen

    Wenden Sie sich bitte mit der Verordnung Ihres Arztes an einen Vertragspartner der AOK Niedersachsen. Wir unterstützen Sie gern bei der Suche eines Vertragspartners. Rufen Sie uns hierfür gerne an: 0800 026 56 37. 

    Ein Kostenvoranschlag zur vorherigen Genehmigung der Versorgung durch die AOK Niedersachsen ist nicht erforderlich. Die Abrechnung erfolgt direkt durch die Vertragspartner mit der AOK Niedersachsen. Die AOK Niedersachsen bietet aktuell keine Kostenübernahme an, die über die genannten Leistungen hinausgeht. Wenn Sie weitere Informationen zur Kostenübernahme bei Inkontinenzartikeln wünschen, wenden Sie sich gern an Ihre AOK vor Ort.

    Vertragspartner für Ihre Hilfsmittelversorgung

    Welche Vertragspartner Sie mit Hilfsmitteln versorgen erfahren Sie hier.

    Aktualisiert: 14.05.2024

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