Spezielle Impfungen für Reisende

Wenn Sie einen Urlaub im Ausland planen, sollten Sie frühzeitig vor Reiseantritt Ihren Impfschutz ärztlich prüfen lassen. Vor allem für Fernreisen sind besondere Reiseschutzimpfungen sinnvoll, teilweise sogar vom Einreiseland vorgeschrieben. Informieren Sie sich rechtzeitig, für welches Land welche Impfungen empfohlen werden und wie lange Sie benötigen, um einen Grundschutz zu erlangen.
Ein Arzt bereitet eine Spritze für eine Reiseschutzimpfung vor.© AOK

Inhalte im Überblick

    Wichtige Impfungen für jede Reiseregion

    Beachten Sie zunächst die Impfempfehlungen für Deutschland. Prüfen Sie, ob Sie ausreichend gegen Tetanus, Diphtherie, Polio, Masern-Mumps-Röteln, Pneumokokken, Keuchhusten und Hepatitis B geimpft sind, außerdem auch gegen Hepatitis A. Diese Infektionen drohen grundsätzlich auch außerhalb von Deutschland. Dazu kommen weitere Impfungen, je nachdem wohin Sie verreisen.

    Manche Impfungen sind vorgeschrieben

    Ihr optimaler Impfschutz für Reisen wird ergänzt mit den fürs Reiseland generell empfohlenen oder womöglich vorgeschriebenen Impfungen und den individuellen Impfungen, wenn Sie einem besonderen Risiko ausgesetzt sind.
     

    • Wie steht es um Ihr individuelles Verhalten? Haben Sie gesundheitliche Probleme, die bedacht werden sollten? Wohnen Sie in Unterkünften mit schlechten hygienischen Verhältnissen?

    • Manche Reiseländer schreiben bestimmte Impfungen gesetzlich vor, zum Beispiel gegen Gelbfieber. Es kann sein, dass Sie ohne den nötigen Impfnachweis nicht einreisen dürfen.
       

    Weil die Empfehlungen für jedes Reiseland anders sind, sollten Sie sich individuell von Ihrem Hausarzt beraten lassen. Für den Termin bringen Sie am besten die wichtigsten Informationen zur Reise mit:
     

    • Reiseziel und Reiseroute

    • Datum und Dauer des Aufenthalts

    • eventuell akute oder chronische Erkrankungen

    • Liste mit Medikamenten, die Sie einnehmen

    • bereits vorhandene Impfungen (Impfausweis)

    Auswahl gängiger Reiseimpfungen

    In den folgenden Abschnitten finden Sie eine Auswahl der am häufigsten empfohlenen Reiseschutzimpfungen für touristische Aufenthalte. Bitte beachten Sie, dass die Liste keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Je nach Impfstoff kann es abweichende Impfschemata geben. Näheres zu den jeweils aktuell geltenden Empfehlungen erfahren Sie zum Beispiel in den Länderinformationen des Auswärtigen Amts.

    • Hepatitis A und B

      Hepatitis A und B sind gefährliche Entzündungen der Leber, die von Viren verursacht werden. Mit Hepatitis A können Sie sich zum Beispiel bei gemeinsamer Benutzung von Toiletten und Handtüchern anstecken, aber auch durch verunreinigte Lebensmittel und Wasser. Das Virus kommt überall dort vor, wo schlechte sanitäre Bedingungen herrschen. Das gilt auch für touristische Ziele wie Thailand, Bali oder die Karibik. Hepatitis B wird über Blut oder andere Körperflüssigkeiten übertragen, zum Beispiel über Sexualkontakte oder schlecht gesäuberte Tätowiernadeln. Die Infektion ist weltweit sehr verbreitet und kann bei chronischem Verlauf Leberkrebs begünstigen.

      Impfung gegen Hepatitis A und B: bei Verwendung des Kombinationsimpfstoffs zwei Dosen im Abstand von vier Wochen. Eine dritte Impfung nach sechs Monaten sorgt für den Langzeitschutz. Für Erwachsene besteht in Ausnahmefällen die Möglichkeit einer Schnellimmunisierung mit drei Dosen innerhalb von drei Wochen. Die vierte Impfung erfolgt dann nach zwölf Monaten und sorgt für den Langzeitschutz. 

    • Tollwut (Rabies)

      Tollwut ist eine schwere Virusinfektion des zentralen Nervensystems, die fast immer tödlich endet. Das Virus wird durch den Speichel infizierter Tiere übertragen, zum Beispiel durch einen Hundebiss oder einen anderen Kontakt mit den Schleimhäuten des infizierten Tieres. Die Hauptrisikoregionen liegen in Indien, China, Russland, Afrika und Südostasien sowie in Mittel- und Südamerika.

      Impfung gegen Tollwut: Für einen vorbeugenden Schutz sind 3 Impfungen innerhalb von 28 Tagen vorgesehen.

    • Typhus

      Typhusbakterien können eine Reihe von Beschwerden hervorrufen, unter anderem heftige Bauchschmerzen und Durchfälle – eine Gefahr vor allem für Kinder und Menschen mit geschwächtem Immunsystem. Die Erreger verbreiten sich über verunreinigte Nahrungsmittel und Wasser. Typhus ist weltweit in allen Regionen mit schlechten sanitären Bedingungen ein Problem.

      Impfung gegen Typhus:

      • Die Impfung ist als einmalige Spritze oder Schluckimpfung (drei Kapseln verteilt über fünf Tage) erhältlich.

      • Die Spritze enthält einen Totimpfstoff, dessen Schutzwirkung nach etwa 14 Tagen einsetzt und nach 3 Jahren erneuert werden muss.

      • Die Schluckimpfung geschieht mit einem Lebendimpfstoff. Sie wirkt nur, wenn nicht zugleich Malariamittel oder Antibiotika eingenommen werden. Der Schutz setzt nach etwa sieben bis zehn Tagen ein und hält drei Jahre an.

      Beide Impfstoffe bieten keinen hundertprozentigen Schutz vor Typhus. Halten Sie daher unbedingt vor Ort die Hygieneregeln ein.

    Reisehinweise des Auswärtigen Amtes

    Das Auswärtige Amt gibt fortlaufend Reisehinweise und auch Reisewarnungen für betroffene Länder heraus. Über die Länderliste des Auswärtigen Amtes können Sie die aktuellen Informationen für Ihr Reiseziel abrufen.

    Passende Informationen

    Impfungen für Babys, Kinder und Jugendliche.

    Informieren Sie sich über die empfohlenen Impfungen für Babys, Kinder und Jugendliche.

    Impfungen in der Schwangerschaft

    Informieren Sie sich über die empfohlenen Impfungen in der Schwangerschaft.

    Welche Kosten für eine Reiseschutzimpfung erstattet die AOK Nordost?

    Die AOK Nordost übernimmt (außer in den in § 20 i Abs. 1 SGB V genannten Fällen) die Kosten für folgende Schutzimpfungen zur primären Prävention von Krankheiten, wenn diese durch Ärzte erbracht werden und soweit nicht andere Kostenträger zuständig sind, über den gesetzlichen Rahmen hinaus:

    • Hepatitis A und B

    • Typhus

    • Meningokokken

    • Masern-Mumps-Röteln (MMR) – einmalige Impfung auch für Personen, die vor dem 1. Januar 1971 geboren wurden, und für Säuglinge ab einem Alter von neun Monaten, wenn keine Aufnahme in eine Gemeinschaftseinrichtung erfolgt
       

    In Mecklenburg-Vorpommern, in Berlin und im Land Brandenburg legen Sie für die Inanspruchnahme der Impfungen einfach die AOK-Gesundheitskarte zum Beispiel bei Ihrem Kinderarzt oder Hausarzt vor.

    In Berlin gilt dies bei Ärzten, die an einer entsprechenden Vereinbarung der AOK Nordost teilnehmen. Sprechen Sie bitte Ihren behandelnden Arzt an, ob Sie bei ihm die Impfung ebenfalls mit der Gesundheitskarte in Anspruch nehmen können. Bei manchen Ärzten in Berlin findet das Kostenerstattungsprinzip Anwendung.

    AOK-Gesundheitskonto: bis zu 200 Euro für Schutzimpfungen

    Die AOK Nordost erstattet Ihnen über das AOK-Gesundheitskonto jede Schutzimpfung, die über den gesetzlichen Anspruch (Schutzimpfungs-Richtlinie) beziehungsweise über die Satzungsleistung der AOK Nordost hinausgeht. Dazu zählen zum Beispiel die Reiseimpfung gegen Gelbfieber, die Schutzimpfung gegen humane Papillomviren (HPV) ab 18 Jahren, die Impfung gegen Blasenentzündung sowie weitere. Voraussetzung für die Erstattung ist, dass die Schutzimpfung durch einen Arzt verordnet und erbracht wird und die Leistungen nicht in die Zuständigkeit möglicher anderer Kostenträger (zum Beispiel. Arbeitgeber) fallen.

    Weitere Informationen zum Erstattungsverfahren erhalten Sie direkt auf der Seite des Gesundheitskontos.

    Aktualisiert: 10.04.2024

    Nach oben

    Waren diese Informationen hilfreich für Sie?

    Gesundheitsinformationen durchsuchen