Podologie: Behandlungen der medizinischen Fußpflege

Die Podologie oder podologische Therapie umfasst verschiedene Maßnahmen der medizinischen Fußpflege, wie zum Beispiel das Entfernen von krankhafter Hornhaut oder die Nagelspangenbehandlung. Da die Podologie zu den anerkannten Heilmitteln gehört, übernimmt die AOK die Therapiekosten mit Ausnahme der gesetzlichen Zuzahlung ab 18 Jahren.
Eine podologische Fachperson bearbeitet die Fußnägel einer Patientin.© iStock / fotomaniya

Inhalte im Überblick

    Was ist Podologie?

    Die Podologie wird oft auch podologische Therapie oder einfach medizinische Fußpflege genannt.

    Konkret geht es in der Podologie darum, Menschen mit krankhaften Veränderungen der Füße medizinisch zu behandeln. Dazu gehören zum Beispiel Veränderungen an der Fußhaut und den Fußnägeln. Ziel der podologischen Therapie ist es, Beschwerden zu lindern und Schäden an den Füßen vorzubeugen. Die vollständige Bewegungsfähigkeit der Patientinnen und Patienten soll gewahrt beziehungsweise wieder hergestellt werden. Dafür kommen in der Podologie verschiedene medizinische Behandlungen zum Einsatz, wie zum Beispiel das Entfernen von Hornhautverdickungen.

    Was unterscheidet die kosmetische Fußpflege von der podologischen oder medizinischen Fußpflege?

    Die podologische oder medizinische Fußpflege unterscheidet sich von der rein kosmetischen Fußpflege dadurch, dass sie nur bei Erkrankungen am Fuß angewandt wird. Sie soll diesen Erkrankungen vorbeugen oder sie abwenden.

    Die kosmetische Fußpflege beinhaltet vor allem pflegende und verschönernde Maßnahmen für gesunde Füße. So werden beispielsweise die Nägel geschnitten und lackiert oder die Fußhaut wird gepflegt. Die kosmetische Fußpflege steht allen Menschen offen, während die medizinische Fußpflege eine bestimmte ärztliche Diagnose voraussetzt.

    Die Podologie befasst sich mit der medizinischen Behandlung, also im Falle einer krankhaften Veränderung der Füße, wie sie etwa bei Hornschwielen, Nagelpilz oder Warzen vorliegt. So dürfen podologische Therapien auch nur von ausgebildeten Podologinnen und Podologen sowie Medizinischen Fußpflegerinnen und Medizinischen Fußpflegern durchgeführt werden. Seit 2002 ist deren Berufsausbildung in Deutschland im Podologengesetz (PodG) geregelt. Die Podologie gilt deshalb auch als nichtärztliche Heilkunde am Fuß.

    Podologische Therapie

    Welche Behandlungen umfasst die medizinische Fußpflege?

    Zu den konkreten Behandlungsmaßnahmen, die nur ausgebildete Podologinnen und Podologen in der medizinischen Fußpflege durchführen, gehören insbesondere:

    • Hornhautentfernung: Die verdickte Hornhaut wird mit speziellen Techniken der Schälung und des Schleifens der Haut vorgenommen. Drohende Hautschädigungen, wie zum Beispiel Fissuren, Ulzera und Entzündungen, sollen dadurch verhindert werden.
    • Nagelbearbeitung: Eine abnorme Nagelbildung wird durch das Schneiden, Schleifen oder Fräsen der Nägel beseitigt. Die Nagelbearbeitung soll drohenden Schäden an Nagelbett und Nagelwall vorbeugen.
    • Podologische Komplexbehandlung: Hierbei handelt es sich um die gleichzeitige Hornhautentfernung und Nagelbearbeitung.
    • Nagelspangenbehandlung: Bei eingewachsenen Fußnägeln wird eine Nagelspange passend zum jeweiligen Fußnagel der Patientin oder des Patienten angefertigt und angepasst. Die Behandlung soll Fehlstellungen korrigieren und ein zukünftiges Einwachsen verhindern.

    Außerdem kontrollieren die Podologinnen und Podologen bei jeder Behandlung das getragene Schuhwerk der Patientinnen und Patienten. Auch werden die Patientinnen und Patienten in der Podologie darüber beraten, wie sie die Fuß-, Haut und Nagelpflege eigenständig vornehmen können, um Fußverletzungen und Folgeschäden zu vermeiden.

    In welchen Fällen verordnen Ärztinnen und Ärzte die podologische Fußpflege?

    Die Podologie gehört zu den anerkannten Heilmitteln. Ärztinnen und Ärzte können sie grundsätzlich dann verordnen, wenn bei der Patientin oder bei dem Patienten ohne Behandlung eine unumkehrbare Schädigung an den Füßen zu erwarten ist.

    Bevor Ihnen Ihre Ärztin oder Ihr Arzt die erstmalige Verordnung zur Podologie ausstellt, muss zunächst eine ärztliche Diagnose, auch Eingangsdiagnose genannt, erfolgen. Sind die Füße den Befunden nach schwer geschädigt, kommt möglicherweise keine podologische Therapie, sondern eine ärztliche Behandlung in Betracht. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn durch die Beschwerden eine oberflächliche Wunde an den Füßen entstanden ist.

    Bei diesen Diagnosen ist die ärztliche Verordnung zur Podologie – und damit die Übernahme der Therapiekosten – möglich:

    • Diabetisches Fußsyndrom (Diagnosegruppe DF)

      Die Fußschädigung wurde durch Diabetes mellitus verursacht.

    • Fußsyndrom bei Neuropathien (Diagnosegruppe NF)

      Die krankhafte Fußschädigung ist in Folge einer sensiblen oder sensomotorischen Neuropathie entstanden.

      Unter Neuropathien sind allgemein Erkrankungen des peripheren Nervensystems zu verstehen, die sich zum Beispiel durch Symptome wie Kribbeln, Stechen, Brennen, Taubheit oder Schmerzen äußern. Das periphere Nervensystem umfasst alle Nerven im Körper, bis auf die des Gehirns und des Rückenmarks.

      Zu solchen Erkrankungen gehören zum Beispiel:

      • hereditäre sensible und autonome Neuropathie
      • systemische Autoimmunerkrankungen
      • Kollagenosen
      • toxische Neuropathie
    • Fußsyndrom bei Querschnittsyndromen (Diagnosegruppe QF)

      Infolge eines kompletten oder inkompletten Querschnittsyndroms entsteht eine krankhafte Schädigung am Fuß.

      Beispiele dafür sind:

      • Spina bifida
      • chronischer Myelitis
      • Syringomyelie
      • traumatisch bedingte Schädigungen des Rückenmarks

    Je nach Diagnose kann die Ärztin oder der Arzt bei der Verordnung zur Podologie festlegen, wie viele Einzelbehandlungen die Patientin oder der Patient in welchem zeitlichen Abstand erhalten soll.

    Unter welchen Voraussetzungen zahlt die AOK die Therapiekosten für die Podologie?

    Die AOK übernimmt die Therapiekosten, wenn die podologische Therapie von einer Ärztin oder einem Arzt verordnet wurde. Ab 18 Jahren zahlen Versicherte allerdings eine Zuzahlung. Das heißt:

    • Für Versicherte bis zum 18. Lebensjahr übernimmt die AOK die Kosten in voller Höhe.
    • Wer das 18. Lebensjahr vollendet hat, zahlt 10 Prozent der Behandlungskosten zuzüglich 10 Euro je Verordnung hinzu. Nur zuzahlungsbefreite Versicherte brauchen keine Zuzahlung leisten.

    Welche Heilmittel bei welcher Erkrankung verordnet werden dürfen, ist im Heilmittelkatalog geregelt.

    Wie kann ich die Podologie in Anspruch nehmen?

    Schritt 1: Verordnung ausstellen lassen

    Schritt 2: Therapeuten suchen

    Schritt 3: Gesetzliche Zuzahlung zur Podologie-Behandlung

    Schritt 1: Verordnung ausstellen lassen

    01/03

    Ihr behandelnder Arzt stellt Ihnen eine Verordnung zur podologischen Therapie aus.

    Wie lange bleibt eine ärztliche Verordnung zur Podologie gültig?

    Ab dem Tag, an dem Ihre Ärztin oder Ihr Arzt die Verordnung zur Podologie ausstellt, müssen Sie die Behandlung bei einer zugelassenen Praxis innerhalb von 28 Kalendertagen beginnen. Bei einem dringenden Behandlungsbedarf kann Ihre Ärztin oder Ihr Arzt vermerken, dass die Behandlung bereits innerhalb von 14 Tagen beginnen muss. Wenn Sie die Behandlung nicht innerhalb der festgelegten Frist beginnen, verliert die ärztliche Verordnung ihre Gültigkeit.

    Aktualisiert: 15.03.2023

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