Nachbarschaftshilfe

Wenn pflegende Angehörige einmal verhindert sind, können auch Nachbarn die Pflege übernehmen. Eine stundenweise Entlastung der privaten Pflegepersonen ist im Rahmen der sogenannten Nachbarschaftshilfe möglich.
Eine Frau hilft einem älteren Herren beim Spazieren. Sie fungiert als Nachbarschaftshelferin.© AOK

Inhalte im Überblick

    In der Pflege von Nachbarn helfen lassen

    Die AOK Hessen, AOK Niedersachsen, AOK Nordost (in den Bundesländern Berlin und Mecklenburg-Vorpommern), AOK NordWest, AOK PLUS (Sachsen und Thüringen), AOK Rheinland/Hamburg und AOK Rheinland-Pfalz/Saarland bieten die Möglichkeit der Nachbarschaftshilfe an.

    Das Angebot soll pflegende Angehörige entlasten oder pflegebedürftige Personen im Alltag unterstützen. Die Kosten dieser Hilfe werden von der Pflegekasse getragen, wenn eine Pflegebedürftigkeit ab Pflegegrad 1 vorliegt. Dann kann der Entlastungsbetrag von 125 Euro monatlich genutzt werden.

    Welche Aufgaben können Nachbarschaftshelfer übernehmen?

    In der Nachbarschaftshilfe übernehmen private Personen, wie Nachbarn oder Freunde, stundenweise die Betreuung von Pflegebedürftigen.

    Ein Nachbarschaftshelfer kann dabei folgende Aufgaben übernehmen:

    • gemeinsame Spaziergänge
    • Hilfe im Haushalt
    • Erledigung von Einkäufen
    • Begleitung von Arztbesuchen 

    Passende Informationen

    Ambulante Pflege zu Hause

    Die AOK unterstützt Sie mit diesen Leistungen bei der ambulanten Pflege zu Hause.

    Unterstützung durch die AOK-Pflegeberatung

    Wie die Pflegeberater der AOK Ihnen helfen können, erfahren Sie hier.

    Wer bezahlt die Tätigkeit eines Nachbarschaftshelfers?

    Nachbarschaftshelfer unterstützen ehrenamtlich. Sie erhalten in der Regel eine Aufwandsentschädigung, die vom Pflegebedürftigen gezahlt wird. Dafür werden 5 bis 10 Euro empfohlen. Der Pflegebedürftige kann sich die entstandenen Kosten aus einem Entlastungsbudget bei seiner Pflegekasse erstatten lassen. Den Abrechnungsbogen dafür erhalten Sie bei Ihrer Pflegekasse.

    Nachbarschaftshilfe in Berlin

    Pflegebedürftige Versicherte mit einem Pflegegrad können sich in Berlin von Nachbarschaftshelfern unterstützen lassen und Aufwendungen dafür über den Entlastungsbetrag erstatten lassen. Als Unterstützungsleistungen gelten insbesondere:

    • Begleitung zu Arzt- und Behördenbesuchen, bei Spaziergängen,
    • Einkaufs- und Hauswirtschaftshilfen, Hilfen im Außenbereich,
    • Kommunikation, Vorlesen und
    • Anregung und Unterstützung bei Hobbys und bei sozialen Kontakten.

    Zuvor absolvieren die ehrenamtlichen Helfer einen kostenfreien Grundkurs zur Nachbarschaftshilfe. Alternativ weisen sie andere pflegerische Qualifikationen nach und haben eine Informationsveranstaltung zum Thema Nachbarschaftshilfe besucht. 

    Die Termine sind auf der Website des Kompetenzzentrums Pflegeunterstützung Berlin (kpu) veröffentlicht. Dort finden Sie auch alle erforderlichen Unterlagen. Zum Internetangebot des Kompetenzzentrums Pflegeunterstützung Berlin (kpu) geht es hier.

    Informationen und Unterlagen erhalten Interessierte in den Berliner Pflegestützpunkten und ebenfalls auf deren Homepage.

    Pflegstützpunkte Berlin

    Termine für die Kurse zur Nachbarschaftshilfe gibt es beim Onlineauftritt des Kompetenzzentrums Pflegeunterstützung Berlin.

    Nachbarschaftshilfe in Mecklenburg-Vorpommern

    Pflegebedürftige Personen, die in Mecklenburg-Vorpommern wohnen, können im Rahmen des Entlastungsbetrags in Höhe von 125 Euro monatlich auch auf die Unterstützung durch anerkannte ehrenamtliche Nachbarschaftshelfende zurückgreifen. 

    Für die Nachbarschaftshelferin oder den Nachbarschaftshelfer gilt:

    • Sie haben Ihren Wohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern.
    • Sie leben nicht mit der pflegebedürftigen Person in einem Haushalt oder sind mit ihr verwandt oder verschwägert. 
    • Sie sind nicht schon als Pflegeperson für die pflegebedürftige Person tätig. 
    • Sie haben einen anerkannten Kurs absolviert.

    Wollen Sie sich ehrenamtlich nachbarschaftlich engagieren?

    Melden Sie sich bei Ihrem Pflegestützpunkt in Mecklenburg-Vorpommern zum Kurs an.

    Aktualisiert: 15.05.2024

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