Sparen mit dem Wahltarif Selbstbehalt
Inhalte im Überblick
Wie funktioniert der Wahltarif mit Selbstbeteiligung?
Zu Beginn des Kalenderjahres wird ein Grundbonus angesetzt, der wie ein Guthaben funktioniert. Wenn Sie während des gesamten Jahres keine Leistungen mit Selbstbeteiligung in Anspruch nehmen, erhalten Sie am Ende diesen Grundbonus zuzüglich einer Prämie ausgezahlt.
Werden Leistungen mit Selbstbeteiligung beansprucht, verringert sich der Grundbonus um einen von der Tarifklasse abhängigen festen Betrag. Das Risiko ist dabei – in Abhängigkeit von der Tarifklasse – klar begrenzt und damit überschaubar.
Leistungen, für die ein Selbstbehalt anfällt
Lediglich die folgenden Leistungen lösen (je nach Wahltarif und Tarifklasse) einen Selbstbehalt aus:
- Arztbesuche mit Verordnung von Medikamenten oder Heilmitteln
- Krankenhausaufenthalte
Leistungen, für die kein Selbstbehalt anfällt
Folgende Leistungen mindern den Bonus nicht:
- Arztbesuche, bei denen kein Rezept ausgestellt wird
- Rezepte, die keine Kosten für die AOK verursachen
(Privatrezepte und bei nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten) - Vorsorgeuntersuchungen
- Impfungen
- Zahnarztbesuche
Arztbesuche, auch mit Verordnungen, oder Krankenhausaufenthalte von mitversicherten Familienmitgliedern beeinflussen die Bonuszahlungen nicht.
FAQs zum AOK-Wahltarif Selbstbehalt
Für wen ist der AOK-Wahltarif Selbstbehalt geeignet?
Eigentlich für jeden, der seinen Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung mitgestalten möchte. Sie können allerdings nicht teilnehmen, wenn Ihre Beiträge komplett von Dritten getragen werden, zum Beispiel, wenn Sie Arbeitslosengeld beziehen. Nicht geeignet sind die Tarife, wenn Sie regelmäßig Medikamente und Heilmittel benötigen oder Krankenhausaufenthalte absehbar sind.
Kann ich auch mitten im Jahr in einen Tarif einsteigen?
Sie können jeweils zum Monatsbeginn einsteigen (nicht rückwirkend). Die Prämie und das maximale Risiko gelten dann anteilig.
Wann kann ich die Teilnahme kündigen?
Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie sich für mindestens drei Jahre bereit, an dem AOK-Wahltarif Selbstbehalt teilzunehmen und bei der AOK versichert zu bleiben. In besonderen Fällen - zum Beispiel, wenn Sie chronisch krank werden oder Bürgergeld erhalten - haben Sie ein Sonderkündigungsrecht.
Was beinhaltet der Wahltarif Selbstbehalt bei der AOK Nordost?
Die AOK Nordost bietet keinen Wahltarif Selbstbehalt an. Wenn Sie Ihre Beiträge individuell gestalten möchten, können Sie entweder den AOK-Krankengeld-Wahltarif oder den AOK-Bonus-Wahltarif wählen. Mit diesen Angeboten können Sie sich im Krankheitsfall besonders schützen oder sammeln durch eine gesundheitsbewusste Lebensweise Bonuspunkte.
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