Die Auslandskrankenversicherung der AOK

Bei Reisen ins Ausland gehört eine Auslandskrankenversicherung so selbstverständlich in das Gepäck wie Zahnbürste oder Ausweis. Die AOK bietet gemeinsam mit Kooperationspartnern exklusive Zusatzversicherungen an, die speziell auf die Bedürfnisse der Versicherten bei einem Auslandsaufenthalt zugeschnitten sind.
Eine junge Frau und ein junger Mann sind mit dem Rucksack unterwegs. Mit der AOK-Auslandsreisekrankenversicherung sind sie gut abgesichert.© AOK

Inhalte im Überblick

    Leistungslücken mit der Auslandsreisekrankenversicherung schließen

    Die Europäische Krankenversicherungskarte (European Health Insurance Card, kurz: EHIC) ist Ihr wichtigster Versicherungsschutz für den Urlaub in Europa. Die EHIC gilt in allen Staaten der Europäischen Union (EU) sowie in vielen weiteren europäischen Ländern. In den Ländern Bosnien-Herzegowina, Tunesien und Türkei sind Sie mit einer Anspruchsbescheinigung abgesichert, auch Auslandskrankenschein genannt. Die Bescheinigung erhalten Sie bei Ihrer AOK.

    Wenn Sie aber beispielsweise einen Krankenrücktransport nach Deutschland benötigen oder landesübliche Zuzahlungen leisten, dann ist das über die EHIC nicht abgesichert. Im Krankheitsfall können somit enorme Kosten für eine medizinische Behandlung anfallen. Deshalb empfehlen wir Ihnen, zusätzlich eine private Auslandskrankenversicherung abzuschließen.

    Krankenversicherung im Ausland speziell für junge Leute

    An beliebten Orten für ein Studium, einen Au-pair-Aufenthalt oder ein Work and Travel wie den USA, Kanada, Neuseeland und Australien sind Sie über die gesetzliche Krankenversicherung nicht abgesichert. Das Gleiche gilt für alle asiatischen Länder, Südamerika und Afrika. Aber auch im europäischen Ausland können Kosten durch Arztbehandlungen oder Rücktransporte entstehen.

    Informieren Sie sich bei Ihrer AOK, ob Sie speziell für Schüler und Schülerinnen, Studierende und junge Leute, die einen längeren Auslandsaufenthalt planen, eine Auslandsreisekrankenversicherung über den Kooperationspartner anbietet.

    Starke Kooperationspartner für die Auslandskrankenversicherung

    Deutschlandweit arbeiten die regionalen AOKs mit starken Kooperationspartnern zusammen, um Ihnen verschiedene Tarife für die Auslandskrankenversicherung anzubieten:

    • AOK-Partner der Auslandskrankenversicherung

      AOK Baden-Württemberg
      Gemeinsam mit der Allianz werden die Tarife Jahres-Reise-Krankenschutz und Allianz Reise-Krankenschutz angeboten.

      AOK Bayern
      Gemeinsam mit der Allianz werden verschiedene Zusatzversicherungen angeboten.

      AOK Bremen/Bremerhaven
      Gemeinsam mit der ALTE OLDENBURGER wird die Auslandsreisekrankenversicherung AOK-Privat ausland Tarif AK in den Varianten Einzel und Familie angeboten.

      AOK Hessen
      Gemeinsam mit der DKV wird eine günstige und leistungsstarke Auslandskrankenversicherung angeboten.

      AOK Niedersachsen
      Gemeinsam mit der ALTE OLDENBURGER wird die Auslandsreisekrankenversicherung AOK-Privat ausland Tarif AK in den Varianten Einzel und Familieangeboten. Zusätzlich steht jungen Leuten der maßgeschneiderte, preisgünstige und sichere Auslandsschutz „Around the World“ ohne Selbstbehalt zur Verfügung.

      AOK Nordost
      Gemeinsam mit der Union Krankenversicherung werden die Tarife AOK-AuslandPRIVAT Single und AOK-AuslandPRIVAT Familie angeboten.

      AOK NordWest
      Gemeinsam mit der Union Krankenversicherung werden die Tarife AOK-AuslandPRIVAT Single und AOK-AuslandPRIVAT Familie angeboten. Für längere Aufenthalte im Ausland empfehlen wir den GesundheitGLOBAL der Union Krankenversicherung (UKV).

      AOK PLUS - Sachsen und Thüringen
      Gemeinsam mit dem Münchener Verein wird der Tarif weltweitPLUS angeboten.

      AOK Rheinland/Hamburg
      Gemeinsam mit der vigo Krankenversicherung werden die Tarife vigo select Ausland AR20, grün versichert AuslandsReise.Nachhaltigkeit und vigo study the world

      AOK Rheinland-Pfalz/Saarland
      Gemeinsam mit der Gothaer wird ein Auslandstarif angeboten.

      AOK Sachsen-Anhalt
      Gemeinsam mit der Union Krankenversicherung werden verschiedene Auslandstarife angeboten.

    Die AOK Baden-Württemberg bietet eine Auslandsreisekrankenversicherung mit Allianz Travel an

    Bei Auslandsreisen sollte im Ernstfall – bei Krankheit oder Unfall – die medizinisch notwendige Versorgung ohne Restkostenrisiko gewährleistet sein. Dafür hat die AOK-Baden-Württemberg mit Allianz Travel einen starken Kooperationspartner an ihrer Seite, der Ihnen eine Reise-Krankenversicherung anbietet. Sie können zwischen folgenden Tarifen wählen:

    • Allianz Jahres-Reise-Krankenschutz für Einzelpersonen: Für beliebig viele Reisen innerhalb eines Jahres bis zu je 56 Tagen.

    • Allianz Jahres-Reise-Krankenschutz für Familien: Für beliebig viele Reisen innerhalb eines Jahres bis zu je 56 Tagen.

    • Allianz Reise-Krankenschutz: Für Einzelreisen von 1 bis 365 Tagen.

    So sind Sie im Fall der Fälle, bei Unfall oder Erkrankung, rund um den Globus gut gerüstet.

    Jetzt Auslandskrankenversicherung abschließen

    Vielen Dank für Ihr Interesse an den Zusatzversicherungen unseres Kooperationspartners Allianz Travel. Sie werden nun auf die Seite der Allianz weitergeleitet. Dort können Sie Ihren Tarif online abschließen.

    Hinweis: Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass im folgenden Dialog aus datenschutzrechtlichen Gründen nur volljährige Versicherte der AOK Baden-Württemberg selbst sowie deren bei der AOK Baden-Württemberg versicherte Kinder bis zum 21. Geburtstag mitversichert werden können.

    Die wichtigsten Leistungen im Überblick

    Das bieten die Reise-Krankenversicherungen von Allianz Travel:

    • Telefonische 24h-Hotline an 365 Tagen im Jahr
    • Dolmetscher-Service in allen gängigen Weltsprachen
    • Sofortunterstützung im Krankheitsfall, z.B. bei der Kliniksuche
    • 100 Prozent Erstattung von Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln (ohne Sehhilfen und Hörgeräte)
    • Volle Kostenerstattung für Behandlungen beim Arzt und im Krankenhaus im Ausland
    • Übernahme der Bergungs- und Rettungskosten bis maximal 15.000 Euro
    • Bei Alleinreisenden: Organisation der An- und Rückreise einer nahestehenden Person bei mindestens acht Tagen Krankenhausaufenthalt mit Transportunfähigkeit
    • Organisation eines medizinisch sinnvollen und vertretbaren Krankenrücktransportes, notfalls auch im Ambulanzflugzeug
    • Zahnärztliche Behandlung im Ausland: Erstattung der Kosten für schmerzstillende Behandlungen bzw. für provisorischen Zahnersatz
    • Übernahme der Kosten, wenn eine im Voraus gebuchte Aktivität verpasst wird oder wenn mitgeführte Sportgeräte auf der Reise bei einem Reiseanbieter beschädigt oder gestohlen werden, außerdem Übernahme der Leihgebühr für Ersatz-Sportgeräte
    • Im Todesfall: Organisation der Bestattung im Ausland oder Überführung aus dem Ausland
    • 100 Prozent Kostenerstattung bei einer epidemischen oder pandemischen Erkrankung wie COVID-19
    LeistungenAllianz Jahres Reise-Krankenschutz für Einzelpersonen oder FamilienAllianz Reise-Krankenschutz
    Ambulante und stationäre Behandlung100 %100 %
    Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel100 % (ausgenommen Sehhilfen und Hörgeräte)100 % (ausgenommen Sehhilfen und Hörgeräte)
    Zahnärztliche Behandlung100 %100 %
    Behandlung des Frühgeborenen100 %100 %
    Sonstige Leistungen
    Bergung und Rettungmax. 15.000 Euromax. 15.000 Euro
    Krankenrücktransport100 % wenn medizinisch sinnvoll100 % wenn medizinisch sinnvoll
    Rückreise einer Begleitperson100 %100 %
    Überführung im Todesfall100 %100 %
    Bestattung im Auslandmax. 10.000 Euromax. 10.000 Euro
    Kostenerstattung im Rahmen der inkludierten Sport & Aktiv-Versicherung
    Unterstützung für Angehörige und Begleitpersonen
    Kinderbetreuung (inkl. Organisation)100 %100 %
    An- und Rückreise einer nahestehenden Person (inkl. Organisation)100 % bei mind. 8 Tagen Krankenhausaufenthalt mit Transportunfähigkeit und alleinreisend100 % bei mind. 8 Tagen Krankenhausaufenthalt mit Transportunfähigkeit und alleinreisend
    Besuchsfahrten einer Begleitperson zum Krankenhaus ODER Hotel in Krankenhausnähe25 Euro pro Tag ODER max. 80 Euro pro Tag (insgesamt max. 8 Tage)25 Euro pro Tag ODER max. 80 Euro pro Tag (insgesamt max. 8 Tage)
    Serviceleistungen im Ausland
    Service-Leistungen, u. a. 24-h-Hotline, Dolmetscher-Service, Benennung von Kliniken im Ausland und Dienstleister vor Ortjaja
    Übernahme der Telefonkosten bei 24-h-Hotlineunbegrenztunbegrenzt
    Allianz Travel App
    Allgemein
    Reisedauer1-56 Tage1-365 Tage
    SelbstbeteiligungKeineKeine
    Vertragslaufzeit1 JahrTagespolice für Reisen von 1-365 Tagen
    Kündigungsfrist für den KundenSpätestens 1 Monat zum Ende des VersicherungsjahresVersicherung endet automatisch, keine Kündigung notwendig

    Weitere Hinweise zur Auslandskrankenversicherung

    • Ab dem 51. bzw. 66. Geburtstag ändern sich die Beitragssätze.
    • Bei dem Tarif Jahres-Reise-Krankenschutz für Familien sind Kinder bis zu ihrem 21. Geburtstag mitversichert.

    Zusatzversicherung rechtzeitig abschließen

    Für die Auslandskrankenversicherung gilt: Den Zusatzschutz zur Krankenversicherung müssen Sie auf jeden Fall vor Reiseantritt abschließen. In der Regel ist das sogar noch spätestens am Tag der Abreise möglich. Wann der Versicherungsschutz der Krankenversicherung im Ausland beginnt, legen Sie im Vertrag fest.

    Weitere Informationen rund um das Thema Auslandskrankenversicherung

    www.dvka.de

    Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland

    Arbeiten im Ausland

    Was Sie beachten müssen, wenn Sie im Ausland arbeiten möchten.

    Aktualisiert: 07.05.2024

    Nach oben

    Waren diese Informationen hilfreich für Sie?

    Das könnte Sie auch interessieren

    • Zahnzusatzversicherung

      Mit einer Zahnzusatzversicherung von Kooperationspartnern der AOK können viele zahnärztliche Behandlungen günstiger sein.
      Mehr erfahren